Baugebiet Streuobstwiese Gemeinde Baierbach

10.07.2024:


Sanierung Wiesmerhaus Information gem. § 20 Abs. 4 VOB/A Zimmererarbeiten.pdf

Sanierung Wiesmerhaus Information gem. § 20 Abs. 4 VOB/A Holzrestaurator.pdf

Sanierung Wiesmerhaus Information gem. § 20 Abs. 4 VOB/A Gerüstarbeiten.pdf

Sanierung Wiesmerhaus Information gem. § 20 Abs. 4 VOB/A Elektroinstallationsarbeiten.pdf

Sanierung Wiesmerhaus Information gem. § 20 Abs. 4 VOB/A Dachdeckungsarbeiten.pdf

Der Gemeinderat Baierbach hat in der Sitzung vom 18.12.2017 die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die gemeindliche Bestattungseinrichtung (Friedhofsatzung)

und die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benützungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Baierbach beschlossen.

Die Satzungen können im Rathaus in Altfraunhofen, Zimmer Nr. 13 zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Beide Satzungen wurden am 19.12.2017 bekanntgemacht und treten mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

27.04.2017 - Bekanntgabe einer Niederlegung - Geringfügige Änderung des Verfahrensgebietes "Ländliche Entwicklung Vilsheim, Gemeinde Vilsheim, Landkreis Landshut"

Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern hat mit Beschluss vom 21.03.2017 das Verfahrensgebiet des oben genannten Verfahrens geändert.

Der Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die 3. Änderungskarte zur Gebietskarte sind in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen, Rathausplatz 1, 84169 Altfraunhofen vom 27.04.2017 mit 11.05.2017 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Beschluss und die 3. Änderungskarte zur Gebietskarte können innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern unter dem Link "Änderung des Verfahrensgebietes" eingesehen werden (https://www.landentwicklung.bayern.de/niederbayern/132623/).

Bekanntmachung

Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung

Der Gemeinderat Baierbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2017 eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen.

Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 1/2, 1/3 und 1/6 der Gemarkung Baierbach.

Die Satzung liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen, Zi. Nr. 23, 1. OG, Rathausplatz 1, 84169 Altfraunhofen, während der Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Baierbach, 15.02.2017

Gemeinde Baierbach

Luise Hausberger

Erste Bürgermeisterin

28.02.17 - Altfraunhofen/Baierbach

Das Wasserwirtschaftsamt Landshut hat für den Lerner Bach auf den Gebieten der Gemeinden Altfraunhofen, Baierbach, Neufraunhofen und des Marktes Velden/Vils das Überschwemmungsgebiet berechnet und in Lageplänen dargestellt.

Eine entsprechende Bekanntmachung seitens des Landratsamtes Landshut hängt an den Amtstafeln in Altfraunhofen und Baierbach aus. Außerdem werden alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse

https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm im „Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“ für die Öffentlichkeit dokumentiert.